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Nicht zu uns! – Wohin mit gefährlichen Straftätern? (2012x14)


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Ein Gefangener bleibt eingesperrt, obwohl er seine Strafe bereits abgesessen hat: Die so genannte Sicherungsverwahrung ist die schärfste Maßnahme, die das deutsche Strafrecht kennt. Sie soll die Bevölkerung vor Wiederholungstätern schützen. Seit Ende der 90er Jahre wurden die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verhängung dieser Vorbeugehaft immer wieder erweitert. Nicht nur Mörder und Sexualstraftäter landen in der Sicherungsverwahrung, auch Einbrecher, Betrüger oder Heiratsschwindler sitzen zeitlich unbegrenzt hinter Gittern. Die Zahl der Sicherungsverwahrten hat sich seit Anfang der 90er Jahre auf über 500 verdreifacht. 2010 verurteilte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen Verletzung der Menschenrechte. 2011 erklärte auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Gesetze zur Sicherungsverwahrung für ungültig und forderte von den Ländern sofortige Reformen. Nun kommen Straftäter, die seit Jahrzehnten im Knast saßen, weil sie als besonders gefährlich galten, frei. Viele sind darüber gar nicht glücklich. Besonders Anwohner, in deren Nachbarschaft ehemalige Sicherungsverwahrte eingezogen sind, protestieren dagegen. „ZDFzoom“ zeigt, wie es so weit kommen konnte. Weil sich Sicherungsverwahrung „politisch“ gut verkaufen ließ, landeten immer mehr Menschen nachträglich und zeitlich unbegrenzt hinter Gittern, ohne geeignete Unterbringung, viele ohne Aussicht auf Therapie und ohne Perspektive. Diese Politik fällt den Verantwortlichen jetzt auf die Füße „ und der Bevölkerung gleich mit: Denn einige der Freigelassenen werden auf Schritt und Tritt von der Polizei bewacht. Und das kostet Millionen. Doch wohin mit gefährlichen Straftätern? Das Fazit vieler Experten lautet: Angemessene Therapie und Vorbereitung auf ein Leben „draußen“ könnten die Gesellschaft sicherer machen. Doch dafür fehlt oftmals das Geld. (Text: ZDF)

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