Aktenzeichen XY ... ungeloest

Aktenzeichen XY ... ungeloest

20.10.1967 - Grünes Minikleid / Heiratsschwindler / Punzzeichen (1967x1)


Data di messa in onda: Ott 20, 1967

In seinem Buch "Das unsichtbare Netz" von 1969 beschreibt Eduard Zimmermann, wie der Einsatz des Mediums 'Fernsehen' auch an seine Grenzen gestoßen ist (S. 167 ff). Obwohl mehr als 200 Hinweise auf die Austrahlungen (inkl. Update) eingingen, konnte der Fall nicht mit Hilfe der Zuschauer gelöst werden. Dabei war die Lösung schon am Tage nach der Sendung so greifbar nahe. Eine Freundin der Mutter der Toten meinte: "Du sag mal, die Tote, die gestern im Fernseher kam, könnte das nicht die Christel sein?" Aber die Mutter winkte ab. Sie vermutete ihre Tochter bei irgendwelchen Männern oder amerikanischen Soldaten. Christel hatte ihrer Mutter in den letzten Jahren mehr Kummer als Freude bereitet. Sie arbeitete in Bars und Nachtlokalen, oft in der Nähe amerikanischer Kasernen. Die Spur zum Mörder und zur Identifizierung von Christel Speer brachte letztendlich nicht Aktenzeichen XY, sondern die Redseligkeit ihres "Totschlägers" unter Alkohohleinfluss. Erich W., Sohn eines Butzbacher Barbesitzers und aus dem Milieu, war mit Christel verlobt und wegen wechselseitiger Untreue in heftige Eifersuchtsstreitigeiten verwickelt. In einem geschickt vorbereiteten Geständnis lancierte er folgende Version: Während einer nächtlichen Autofahrt griff die stark alkoholisierte Christel in sein Handschuhfach, zog einen Revolver und drohte, sich zu selbst erschießen. Unglücklicherweise löste sich ein Schuss und traf die die Unglückliche in den Kopf. Die Getroffene stöhnte und schrie. Um ihr weitere Qualen zu ersparen, setzte Erich W. noch einen zweiten aufgesetzten Schuss hinterher. Der Tat war Erich hinterher psychisch nicht gewachsen. Insbesondere in betrunkenem Zustand hat er gegenüber neuen Verlobten drohende Aussagen und kolportierende Geständnisse verfasst und mit einem der Vorgängerin vergleichbaren Schicksal gedroht. Die Limburger Mordkommision wurde auf ihn aufmerksam. Eine Schwurgerichtskammer in Gießen verurteilte ihn wegen Totschlag zu zwölf Jahren Zuchthaus. Mo

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  • Iniziato: Ott 1967
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